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BFH 22.07.2008 VI R 51/05, NWB direkt 40/2008 S. 9

Mitglieder des Allgemeinen Studentenausschusses sind Arbeitnehmer

Der Vorsitzende und die Referenten des AStA sind Arbeitnehmer i. S. des Einkommensteuerrechts. Die an sie gezahlten Aufwandsentschädigungen sind als einkommensteuerpflichtiger Lohn zu behandeln.