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FG Köln 26.06.2008 15 K 4337/07, NWB direkt 40/2008 S. 9

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG setzt voraus, dass tatsächlich Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wird. Eine Steuerfreiheit von Zuschlägen ist auch dann nicht gegeben, wenn eine tatsächliche Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht geleistet wird, weil § 8 Abs. 1 MuSchG dem entgegensteht.