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Kindergeld: Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung
Eine Au-pair-Tätigkeit im Ausland kann wegen der damit verbundenen, allen Berufen förderlichen Sprachausbildung als Berufsausbildung angesehen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder ein Auslandssprachaufenthalt in der Ausbildungsordnung oder Studienordnung für den angestrebten Beruf vorgeschrieben oder empfohlen wird, oder der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet wird, der mit Rücksicht auf seinen Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt. Ein während des Au-pair-Aufenthalts im Ausland belegter Sprachkurs mit einem Umfang von weniger als zehn Wochenstunden ist kindergeldrechtlich nur dann relevant, wenn er zu einem Prüfungsabschluss führt, der international oder zumindest in dem Land, in dem das Kind ...