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FG Düsseldorf 05.03.2008 16 K 2223/06 E , NWB direkt 40/2008 S. 6

Veranlagung von Prozess- und Guthabenzinsen für ein Sperrkonto

Die Zahlung aufgrund eines gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten zivilgerichtlichen Urteils ist auch dann zugeflossen, wenn sie einem der Empfängerbank zur Erbringung der Sicherheitsleistung verpfändeten Sperrkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben wird. Bereits im Leistungszeitpunkt bestehende Verfügungsbeschränkungen, die im Interesse des Leistungsempfängers begründet wurden, schließen den Zufluss nicht aus.