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FG Brandenburg 09.04.2008 8 K 8238/07, NWB direkt 40/2008 S. 6

Aufwendungen des Erben für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung

Soweit der Erbe in der Lage ist, die Kosten für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung aus dem Nachlass zu bestreiten, ist er durch die betreffenden Aufwendungen wirtschaftlich nicht belastet und darf er folglich die Aufwendungen für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG (in der bis zum Veranlagungszeitraum 2005 gültigen Fassung) abziehen.