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FG Hamburg 24.06.2008 6 K 157/06, NWB direkt 40/2008 S. 6

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen – Bindungswirkung der Bescheinigungen der Denkmalschutzbehörden

Bescheinigt eine nach dem Landesrecht zuständige Behörde die nach Art und Umfang zur Erhaltung eines Gebäudes als Baudenkmal erforderlichen Aufwendungen i. S. des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG, ist die Bescheinigung für die Einkommensteuerveranlagung verbindlich.