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Verdeckte Einlage durch Aufgeld auf neue GmbH-Anteile
Erwirbt ein GmbH-Gesellschafter durch das „Schütt-aus-Hol-zurück”-Verfahren neue Gesellschaftsanteile zu einem über dem tatsächlichen Wert der Anteile liegenden Kaufpreis, liegt eine verdeckte Einlage vor, soweit der Kaufpreis den angemessenen Preis für die neuen Anteile übersteigt. In Höhe dieses Differenzbetrags liegen nachträgliche Anschaffungskosten für die Altanteile vor.