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FG Hamburg 11.07.2008 8 K 44/08, NWB direkt 40/2008 S. 3

Kostenentscheidung in Schätzungsfällen bei nachgereichter Steuererklärung

Die Kosten des Verfahrens sind auch dann grundsätzlich dem Kläger aufzuerlegen, wenn das Finanzamt einen Schätzungsbescheid im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens nach Einreichung der Steuererklärung abändert.