Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Sachsen-Anhalt 23.04.2008 2 K 1519/06, NWB direkt 40/2008 S. 3

(Fortsetzungs-)Feststellungsklage gegen Grunderwerbsteuerbescheid

Hat der Steuerpflichtige einen fristgerecht eingelegten Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid aufgrund des Hinweises des Finanzamts, der Einspruch sei unbegründet, zurückgenommen, kann er später die vermeintliche Rechtswidrigkeit des Bescheids weder durch eine Feststellungsklage nach § 41 FGO noch durch eine Fortsetzungsfeststellungsklage gerichtlich feststellen lassen. Das gilt auch, wenn die Klage ein Amtshaftungsverfahren gegen die Bediensteten des Finanzamts vorbereiten soll.