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Aufhebung der getrennten Veranlagung
Wird die bestandskräftige getrennte Veranlagung der Ehefrau, die zu einer Erstattung geführt hatte, in Folge der durch den Ehemann zivilrechtlich erstrittenen und steuerrechtlich noch wählbaren Zusammenveranlagung aufgehoben, erfolgt die – eine Zahlungsverpflichtung auslösende – Einbeziehung der Auszahlung an die Ehefrau zulasten beider Ehegatten im Abrechnungsteil des auf der Zusammenveranlagung beruhenden Einkommensteuerbescheids bzw. im Abrechnungsbescheid gem. § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG zu Recht. Das Finanzamt kann sich nicht auf die Vermutung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG berufen, wenn es den Erstattungsbetrag in Fällen der Zusammenveranlagung nicht auf das ihm in der Einkommensteuererklärung ausdrücklich dafür benannte Konto, sondern auf ein anderes Konto überweist, das auf den Namen nur eines der beiden Ehegatten lautet oder wenn es...