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FG Köln 12.06.2008 10 K 1820/05, NWB direkt 40/2008 S. 3

Erhebungs-/Vollzugsdefizit als neue Tatsache

Die Feststellung des Erhebungs-/Vollzugsdefizits im Rahmen der Besteuerung von Spekulationsgewinnen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) EStG durch das stellt eine neue Tatsache dar, die eine Berichtigung vor Veröffentlichung der Entscheidung (im Streitfall in den Jahren 2000 bzw. 2001) erlassener Einkommensteuerbescheide gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zulässt.