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BGH 21.07.2008 AnwZ (B) 62/07, NWB 40/2008 S. 322

Berufsrecht | Kein Nachprüfungsrecht des Fachausschusses der Kammer für mangelhafte Klausuren im Fachanwalts-Lehrgang

Die Bewertung der im Fachlehrgang angefertigten Klausuren ist der fachlichen Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer entzogen. Der Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer ist weder berechtigt noch verpflichtet, einen unzureichenden Nachweis (§ 6 Abs. 2 FAO) etwa dadurch zu „vervollständigen”, dass er eine im Fachlehrgang nicht bestandene Klausur selbst nochmals fachlich beurteilt und entgegen dem Lehrgangsveranstalter als „bestanden” bewertet ( AnwZ (B) 62/07 NWB DAAAC-90024).