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BSG 24.07.2008 VII ZB 34/08, NWB 40/2008 S. 321

Zwangsvollstreckung | Pfändungsfreiheit von Kammerbeiträgen

Beiträge zum Versorgungswerk der Architektenkammer können bei Ermittlung der pfändbaren Einkünfte eines selbständigen Architekten in der Höhe abzugsfähig sein, in der für einen Arbeitnehmer, bezogen auf ein entsprechendes Einkommen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuführen wären ( NWB WAAAC-90638).