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FG Saarland 09.07.2008 2 K 2326/05, NWB 40/2008 S. 319

Lohnsteuer | Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten

Der Abzug von Aufwendungen für Sportkleidung und -ausstattung setzt bei einem angestellten Sportlehrer grds. deren Einsatz im Unterricht voraus. Wird nicht nachgewiesen, dass vom Steuerpflichtigen angeschaffte Skier zeitnah im Unterricht oder in einer Sportfreizeit mit Schülern zum Einsatz kommen, scheidet eine steuerliche Berücksichtigung aus ().