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FG Berlin-Brandenburg 09.04.2008 8 K 8238/07, NWB 40/2008 S. 317

Einkommensteuer | Steuerberatungskosten für Erbschaftsteuererklärung

Bis zum Jahr 2006 waren Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig und minderten den Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerpflichtigen. Dies gilt jedoch nach einem NWB CAAAC-90474 nicht für Steuerberatungskosten, die für das Erstellen einer Erbschaftsteuererklärung anfallen, weil der Steuerpflichtige hier nicht wirtschaftlich belastet gewesen sei, da das ererbte Vermögen die Steuerberatungskosten überstieg. Gegen die Entscheidung wurde Revision eingelegt (Az. beim BFH: X R 29/08). Das FG Berlin-Brandenburg hat die Revision zugelassen – obwohl derartige Streitfälle wegen der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs nicht mehr auftreten können – da es davon ausging, dass es noch eine Vielzahl vergleichbarer Fälle gibt, über die noch nicht en...