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BMF 14.05.2008 IV A 4 - S 0338/07/0003, BBK 19/2008 S. 4814

Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hält die Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungsgemäß und hat eine hiergegen gerichtete Klage nicht zur Entscheidung angenommen. Solidaritätszuschlag wird somit auch nicht mehr vorläufig festgesetzt und ein Ruhenlassen von Einsprüchen kommt nach dem nicht mehr in Frage.