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Betrieb eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers
Wird ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt, sucht er keine regelmäßige Arbeitsstätte auf (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Denn nur ein Betrieb oder Zweigbetrieb des Arbeitgebers kann eine Arbeitsstätte sein – nicht aber der Betrieb eines Kunden des Arbeitgebers. Allein die Dauer, insbesondere das Überschreiten des Dreimonatszeitraums, führt nicht zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte.
Der BFH knüpft damit an seine jüngste Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte an. Die Dreimonatsregelung der Finanzverwaltung in R 37 Abs. 3 Satz 3 LStR 2006 hält der BFH für ungeeignet, eine regelmäßige Arbeitsstätte zu qualifizieren (so , NWB QAAAC-81448). Bedeutung hat die Entscheidung für Arbeitnehmer, die regelmäßig für längere Zeit bei einem Ku...