Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Besonderheiten der verschiedenen steuerlichen Prüfungsarten
Befugnisse des Finanzamts und Rechte des Unternehmens
In den bisherigen drei Teilen dieser Beitragsreihe sind insbesondere Verhaltensempfehlungen für Unternehmen vor und während einer Außen- bzw. Betriebsprüfung gegeben worden (s. BBK 14 bis 16/2008). In diesem vierten Teil sollen die Besonderheiten der einzelnen Prüfungsarten erläutert werden, da sich die Befugnisse des Finanzamts nach der Art der Prüfung richten. Zudem sollte ein Unternehmen einschätzen können, welche Konsequenzen eine bestimmte Art der Prüfung haben kann. S. 1032
I. Allgemeine Außenprüfung
Hierbei handelt es sich um die umfassende Form der Betriebsprüfung. Im Rahmen der allgemeinen Außenprüfung werden gemäß § 193 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen aller in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten ermittelt.
Neben Großbetrieben müssen insbesondere die Betriebe mit dieser Form der Betriebsprüfung rechnen, die bisher noch nicht geprüft worden sind.
1. Die abgekürzte Außenprüfung
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nutzt die Finanzverwaltung häufig ein milderes Prüfungsmittel, die sog. abgekürzte Außenprüfung gemäß § 203 AO. Diese Prüfungsart wird immer dann angewandt, wenn die umfassende allgemeine Außenprüfung wegen der voraus...