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BBEV Nr. 10 vom Seite 353

Wechselwirkungen zwischen Familien- und Erbrecht

Vermeidung von Haftungsrisiken

von Joachim Hermes, Bonn

Erb- und Familienrecht sind untrennbar miteinander verbunden. Dennoch werden sehr häufig die familienrechtlichen Aspekte eines Erbfalls übersehen. Nachfolgend wird daher eine Auswahl wichtiger familienrechtlicher Vorschriften erläutert, deren Kenntnis bei der Bearbeitung eines Erbfalls, gleichgültig ob in der Gestaltung einer Erbfolge oder der Abwicklung einer Nachlassangelegenheit, unabdingbar ist.

I. Regelung der Verwandtschaftsverhältnisse

Die Regelungen zu den Verwandtschaftsverhältnissen zählen zu den grundlegenden, im Erbrecht zu beachtenden familienrechtlichen Vorschriften. Welche Bedeutung dies im Einzelnen haben kann, wird unmittelbar durch zwei einfache Beispielsfälle aus der Praxis deutlich:

Beispiel 1

M und F heirateten in jeweils zweiter Ehe. Jeder bringt ein Kind im Alter von acht Jahren mit in die Ehe ein – KM und KF. Eine gegenseitige Adoption der Kinder erfolgte nicht. Es wird ein Testament mit folgendem Inhalt aufgesetzt: „Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangen, soll e...