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EU-Kommission veröffentlicht ersten Bericht über die Anwendung der Zinsbesteuerungsrichtlinie
Dieser erste Bericht beruht auf den Konsultationen mit den Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten (im Folgenden „MS”), den von ihnen bereitgestellten Daten über die ersten beiden Jahre der Anwendung sowie auf den Feststellungen einer Expertengruppe, die von der Kommission 2007 eingesetzt wurde, um bei den von der Richtlinie betroffenen oder vermutlich betroffenen Unternehmen Ratschläge einzuholen.
Der Bericht vom , der am veröffentlicht wurde, bezieht sich auf die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie und fasst die wirtschaftliche Beurteilung und die von der Kommission empfohlenen Änderungen zusammen.
Alle MS haben die Richtlinie umgesetzt und wenden die Durchführungsbestimmungen seit dem hierfür festgesetzten Zeitpunkt an (d. h. und für Bulgarien und Rumänien ).
Bislang hat die Kommission zwei Vertragsverletzungsverfahren betreffend die Durchführung der Richtlinie eingeleitet. An die beiden betroffenen MS wurde ein Aufforderungsschreiben gerichtet, in dem sie um ihre Stellungnahme ersucht wurden. Ein Fall bezieht sich auf die unvollständige Umsetzung von Art. 4 Abs. 3, wonach sich Einrichtungen, die nach Art. 4 A...