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Neuregelung der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht und Einführung von Tarifermäßigungen für beschränkt Steuerpflichtige durch das JStG 2008
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 hat der Gesetzgeber die Regelungen zur fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach §§ 1 Abs. 3, 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG neu geregelt und den in § 50 Abs. 1 EStG geregelten Ausschluss der Tarifermäßigung gem. § 34 EStG für beschränkt Steuerpflichtige aufgehoben. Der folgende Beitrag stellt die Regelung der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht und die sich aus der entsprechenden Neuregelung sowie der Aufhebung des Ausschlusses der Tarifermäßigung für beschränkt Steuerpflichtige ergebenden Auswirkungen für die Praxis dar.
I. Einführung
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 (nachfolgend: JStG 2008) v. hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum die Regelungen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht auf Antrag gem. §§ 1 Abs. 3, 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG geändert sowie den in § 50 Abs. 1 EStG geregelten Ausschluss der Tarifermäßigung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 34 EStG aufgehoben. S. 894
Das EStG unterscheidet zwischen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG und der beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 4 i. V. mit § 49 EStG. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht liegt insoweit vor, wenn eine natürliche Person im Inland einen Wohnsitz (vgl. § 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthal...