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StuB Nr. 18 vom Seite 700

Verhindert der einheitliche Konzernstichtag unterschiedliche Geschäftsjahre im Einzel- und Konzernabschluss?

Kritische Auseinandersetzung mit § 299 Abs. 1 HGB versus IAS 27.22 (amended 2008)

von Dipl.-Kfm. WP/StB Stephan Maier, Düsseldorf

Bei Vorliegen eines Mutter-/Tochterverhältnisses besteht nach § 290 HGB eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Als Stichtag des handelsrechtlichen Konzernabschlusses ist gem. § 299 Abs. 1 HGB der Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens zugrundezulegen. Die IFRS stellen nach IAS 27.9 ebenfalls auf das Vorhandensein eines Mutter-/Tochterverhältnisses ab. IAS 27.22 i. V. mit IAS 27.23 (amended 2008) fordert als Stichtag des Konzernabschlusses den Abschlussstichtag des den Konzernabschluss aufstellenden Mutterunternehmens. Hierbei stellt sich die Frage, ob dem Konzernabschluss dabei grundsätzlich auch eine identische Geschäftsjahresperiode verpflichtend zugrunde zulegen ist. Kann es also zu einem Auseinanderfallen zwischen dem Geschäftsjahr des Mutterunternehmens und dem Geschäftsjahr des Konzerns bei identischem Bilanzstichtag von Mutterunternehmen und Tochterunternehmen kommen?

Kernaussagen
  • Dem übergeordneten Informationsziel des Konzernabschlusses folgend, würde die Darstellung einer Konzern-GuV über das gesamte Kalenderjahr (12 Monate) diesem Zweck besser genügen als nur über ein Rumpfgeschäftsjahr. Diese würde auch an einen vorherigen Konzernabschluss anschließen (B...