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Online-Banking – Kontoinhaber trägt das Risiko bei Fehlbuchungen
Online-Banking ist aus dem täglichen Geschäfts- und Privatleben nicht mehr wegzudenken. Schnelligkeit und 24-Zugriffsmöglichkeiten sind wichtige Gründe, die für die elektronische Bank sprechen. Doch wenn der Kontoinhaber versehentlich Geld auf ein falsches Konto überweist, etwa weil es einen Zahlendreher gegeben hat, trägt er das finanzielle Risiko. Denn die Bank ist beim Online-Banking nicht verpflichtet, die Kontodaten abzugleichen. Bei Fehlern besteht also kein Anspruch auf Schadensersatz. So hat das AG München in seinem Urteil v. (Az.: 222 C 5417/07) entschieden.