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GmbH- und Limited-Gesellschafter haften
Der BGH hat mit seinem Urteil v. die persönliche Haftung des Gesellschafters einer GmbH wegen „existenzvernichtenden Eingriffs” auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt, die Auswirkung auch auf die neue Mini-GmbH und die Limited hat (Az.: II ZR 3/04 NWB BAAAC-52500). Dieses Urteil sollten Sie bei der Gründungs- und Krisenberatung beachten.
1. Haftungsvoraussetzung
Eine persönliche Haftung eines Gesellschafters einer GmbH kommt nach der BGH-Rechtsprechung insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
Vermögensvermischung, bei der aufgrund unordentlicher Buchführung nicht mehr feststellbar ist, ob die Vorschriften zur Erhaltung und Sicherung des Stammkapitals eingehalten worden sind;
Materielle Unterkapitalisierung: Sie liegt vor, wenn die GmbH mit einem völlig unzureichenden Stammkapital ausgestattet wird...