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Elterngeld – Auch Selbständige profitieren
Haben Sie Selbständige im Mandantenstamm, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern/noch kümmern wollen? Dann sollten Sie ihnen mitteilen, dass auch Selbständige Elterngeld erhalten können: bis zu 14 Monate mit 67 % des wegen der Kinderbetreuung entfallenen Gewinns. Es werden mind. 300 €, max. 1.800 € gezahlt. Berechnungsgrundlage ist der Vorjahresgewinn minus Steuern und evtl. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Wenn noch kein Steuerbescheid ergangen ist, erfolgt die Berechnung vorläufig auf Basis der EU-Richtlinien.
Der Elterngeld-Rechner kann direkt unter www.bmfsfj.de/elterngeldrechner gestartet und der Betrag errechnet werden.