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Kabinett beschließt Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen, den das BMF erarbeitet hat. Die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs:
Für vermögenswirksame Leistungen, wie etwa die Arbeitnehmer-Sparzulage, die in Beteiligungen angelegt werden, steigt der Förderatz von 18 % auf 20 %.
Die für diesen Fördersatz geltenden Einkommensgrenzen werden von insgesamt 17.900 € bzw. 35.800 € auf 20.000 €/40.000 € (Ledige/zusammen veranlagte Ehegatten) erhöht.
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen steigt von 135 € auf 360 €.
Die Fördermöglichkeit gilt nun auch für Mitarbeiterbeteiligungsfonds. Bei diesen Fonds...