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Kein nachträglicher Verzicht auf eine vorgenommene Sonderabschreibung
Hat der Stpfl. ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 4 FördG ausgeübt, kann er in den Folgejahren steuerbilanzrechtlich unbeschadet einer handelsrechtlichen Zuschreibung nicht auf die einmal in Anspruch genommene Sonderabschreibung verzichten, sondern hat den verminderten Wertansatz fortzuführen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; § 5 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 6 EStG 1997; § 1 Abs. 1 Satz 1, § 4 FördG).
Praxishinweise: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die Absetzungen für Abnutzungen, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnliche Abzüge, anzusetzen. Dieser Wert stellt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG für die Folgejahre die Bewertungsobergrenze dar. Ein Zu...