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IWB 18/2008 S. 1332

Österreich | Ansässigkeitsbestätigung nach österreichischem DBA mit USA

Im Zuge eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 24 DBA Österreich-USA haben Österreich und die USA vereinbart, dass die Ansässigkeit von in den USA ansässigen Steuerpflichtigen auch mittels vom Internal Revenue Service (IRS) ausgestellten und den österreichischen Formularen (ZS-QU1, ZS-QU2 bzw. ZS-RD1, ZS-RD2) beigehefteten Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden kann.