Lehrbuch Körperschaftsteuer
2008
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Abschnitt 7: Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
A. Kurzüberblick über das Anrechnungsverfahren (1977 – 2000)
I. Rechtsentwicklung bis
1211Körperschaften wie z. B. die Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Berggewerkschaften waren – neben den natürlichen Personen – seit dem preußischen Einkommensteuergesetz vom 24. 6. 1891 eigene Steuersubjekte bezüglich des von ihnen erzielten Einkommens. Der Steuersatz war progressiv gestaltet und bewegte sich bei Einkommen bis 50 000 RM von 0,6 % bis 4 %. Während die subjektive Steuerpflicht allerdings zunächst noch im Einkommensteuergesetz geregelt war, wurde speziell für Körperschaften erstmals mit dem Reichskörperschaftsteuergesetz (RKStG) vom eine besondere Steuer, die Körperschaftsteuer, eingeführt. Dieses Gesetz war für einen größeren Kreis von Körperschaften und Vermögensmassen gültig. Der Körperschaftsteuersatz betrug für diese Körperschaften einheitlich 10 % Gleichzeitig wurde die Einkommensteuer auf natürliche Personen beschränkt.
1212Mit der selbständigen Besteuerung des von der Körperschaft erzielten Einkommens war von Anbeginn die Problematik der wirtsch...