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FG Brandenburg 21.05.2008 11 K 1382/04 B, NWB direkt 39/2008 S. 11

Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Wird ein Kaufvertrag aufgehoben, weil der Veräußerer infolge Insolvenz seine vertraglichen Pflichten nicht voll erfüllen kann, und wird die Immobilie vom Insolvenzverwalter noch am selben Tag an eine gesellschafteridentische Schwestergesellschaft der ersten Erwerberin veräußert, weil die Muttergesellschaft von Erst- und Zweiterwerberin die bislang getätigten Investitionen nicht verfallen lassen will, steht es einer Rückgängigmachung i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht entgegen, wenn zwar einerseits Besitz, Nutzungen und Lasten unmittelbar rückwirkend von der ersten auf die zweite Erwerberin der Immobilie übergehen, dies auch im Interesse der ersten Erwerberin erfolgt, und wenn der Insolvenzverwalter für die in Insolvenz gefallene Veräußerin die ursprüngliche Rechtsposition somit nicht in vollem Umfang zurück...