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FG Niedersachsen 23.04.2008 4 K 10828/03, NWB direkt 39/2008 S. 6

Schulgeld für Besuch einer Schule der britischen Streitkräfte in Deutschland

Das Schulgeld, das Eltern für den Besuch ihres Kindes auf einer Schule der britischen Streitkräfte in Deutschland entrichten, ist weder als außergewöhnliche Belastungen noch als Sonderausgaben abziehbar.