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BFH 04.06.2008 I R 84/07, NWB direkt 39/2008 S. 5

Kein nachträglicher Verzicht auf eine vorgenommene Sonderabschreibung

Hat der Steuerpflichtige ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 4 FördG ausgeübt, kann er in den Folgejahren steuerbilanzrechtlich unbeschadet einer handelsrechtlichen Zuschreibung nicht auf die einmal in Anspruch genommene Sonderabschreibung verzichten, sondern hat den verminderten Wertansatz fortzuführen.