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Kapitalgesellschaftsbeteiligung notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers
„Geldgeschäfte”, die ihrer Art nach zu Einkünften aus § 20 EStG führen, sind der persönlichkeitsbezogenen freiberuflichen Tätigkeit grundsätzlich wesensfremd und deshalb getrennt zu beurteilen, auch wenn sie der Steuerpflichtige im sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit seiner eigentlichen Tätigkeit eingegangen ist. Im Einzelfall kann die Eingehung von „Geldgeschäften” als Hilfstätigkeit zur freiberuflichen Tätigkeit angesehen werden. Das gilt auch für die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, etwa dann, wenn mit der Beteiligung eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung besteht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen einem „Geldgeschäft”, bei dem die Gewinnung eines neuen Auftraggebers lediglich ein erwünschter Nebeneffekt ist und einem Geschäft, das ohne die Aus...