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NWB Nr. 39 vom Seite 3669 Fach 6 Seite 4967

Fünftelregelung und negativer Progressionsvorbehalt

Berechnung bei Zusammentreffen der Begünstigungsvorschriften

Dr. Jürgen Heidenreich

Wenn die Begünstigungstatbestände der Fünftelregelung und des negativen Progressionsvorbehalts im gleichen Jahr zusammentreffen, war bislang unklar, in welcher Reihenfolge diese anzuwenden sind. Mit Urteil v. - VI R 66/03 (BStBl 2008 II S. 375) hat der BFH diese Frage geklärt und die bisherige Berechnungsmethode der Finanzverwaltung zugunsten einer für die Steuerpflichtigen wesentlich vorteilhafteren Methode verworfen. Allerdings sind die Programme der Finanzverwaltung derzeit noch nicht an die neue Rechtslage angepasst, so dass die Bescheide noch nach der alten Rechtslage ergehen.

I. Ausgangsfall des BFH

Das Zusammentreffen der beiden Begünstigungsvorschriften ist gar nicht selten, wie der vom BFH entschiedene Fall zeigt: Dem Kläger wurde 1997 gekündigt; 1997 und 1998 bezog er Arbeitslosengeld von insgesamt 21 149 DM, das er im Streitjahr 1999 zurückzahlen musste. In diesem Jahr hatte er nach gewonnenem Arbeitsgerichtsprozess eine Lohnnachzahlung von 56 061 DM erhalten. Unstreitig war die Anwendung der Fünftelregelung auf die Lohnnachzahlung sowie die Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts auf die Rückzahlung des Arbeitslosengelds. Streitig war nur die Reihenfolge der Anwendung