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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 123/08

Gesetze: TabStG § 2 Abs. 3, TabStG § 3 Abs. 2

Zur Steuerbarkeit von Wasserpfeifentabak mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum

Leitsatz

Wasserpfeifentabak, dessen Haltbarkeitsdatum zum Zeitpunkt der Überführung in den freien Verkehr abgelaufen ist, ist steuerbar im Sinne von § 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 TabStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAC-90490

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