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Unterhaltsleistungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim
Bei verfassungskonformer Auslegung bleibt der Gesamtbetrag der Einkünfte der getrennt veranlagten Ehefrau bei der Berechnung der zumutbaren Belastung des getrennt veranlagten Ehemanns außer Betracht, soweit die außergewöhnliche Belastung durch eine persönliche Unterhaltspflicht des Ehemanns begründet wird.