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Rentenbezugsmitteilungsverfahren
Nach § 22a Abs. 1 Satz 2 EStG haben die Mitteilungspflichtigen die Rentenbezugsmitteilung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung vorzunehmen. Das BMF hat den Inhalt und den Aufbau des für die Übermittlung der Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle zu übermittelnden Datensatzes bestimmt. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz und die Datensatzbeschreibung werden auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern http://www.bzst.de unter der Rubrik Rentenbezugsmitteilungsverfahren veröffentlicht. Die für die Datenübermittlung erforderliche Schnittstelle und die dazugehörige Dokumentation nach § 22a Abs. 1 EStG werden künftig in einem geschützten Bereich des Internets der zentralen Stelle unter http://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de zur Verfügung gestellt.