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Berechnung von Rückstellungen für ausstehenden Urlaub: BFH hält an Soll-Arbeitstagen fest
Der BFH hält für die Berechnung der Urlaubsrückstellungen daran fest: Maßgebend ist die Zahl der regulären Arbeitstage (Solltage) – Urlaubstage der Mitarbeiter sind nicht zu berücksichtigen. Für die Steuerbilanz gilt also Jahresgehalt dividiert durch Soll-Arbeitstage mal Rest-Urlaubstage ergibt den Rückstellungsbetrag. Der BFH wies damit die Beschwerde gegen das Urteil des FG München der Vorinstanz zurück (vgl. ausführlich NWB QAAAC-62776).