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Auszahlung von Kleinbeträgen beim Körperschaftsteuerguthaben (§ 37 Abs. 5 KStG)
Mit einer Billigkeitsregelung vereinfacht das BMF die Auszahlung der KSt-Guthaben: Guthaben bis 1.000 € werden in einer Summe gezahlt. Ergibt sich nachträglich eine Erhöhung, werden Erhöhungsbeträge bis 1.000 € ebenfalls in einer Summe gezahlt. Ein höherer Betrag wird auf die Fälligkeitstermine über zehn Jahre verteilt.