Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Lohnsteuerpauschalierung bei Aushilfskräften außerhalb der „Urproduktion”
Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 3 Satz 1 EStG mit einem Steuersatz von 5 % für Aushilfskräfte in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist auf die sog. Urproduktion beschränkt. Beispiel: Zur Urproduktion zählt beim Spargelanbau das Stechen, Waschen und Sortieren, nicht aber das Schälen – dies dient der Direktvermarktung zu einem höheren Preis und ist eine Weiterverarbeitung (VRiFG Bernd Rätke, Berlin).