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IWB Nr. 17 vom Seite 851 Fach 3 Deutschland Gr. 1 Seite 2362

Ergänzung der Besteuerung ausländischer Familienstiftungen nach § 15 AStG durch das JStG 2009

Tim Lühn

Nach dem Entwurf des JStG 2009 soll die Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen gemäß § 15 AStG um zwei weitere Absätze 6 und 7 ergänzt werden. Dadurch soll die Vereinbarkeit der Vorschrift mit den europarechtlichen Anforderungen wieder hergestellt werden. Die EU-Kommission hat nämlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da § 15 AStG in seiner derzeitigen Fassung gegen Europarecht verstoßen soll. Die Bedeutung von § 15 AStG hat sich zuletzt im Steuerhinterziehungsskandal um liechtensteinische Stiftungen gezeigt, denn infolge dieser Vorschrift werden das Stiftungsvermögen und die erzielten (auch thesaurierten) Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung den inländischen Steuerpflichtigen zugerechnet. Sie sind also in Deutschland steuer- und damit auch erklärungspflichtig. Der folgende Beitrag stellt die geplante Ergänzung des § 15 AStG durch das JStG 2009 dar.

I. Bisherige Regelung des § 15 AStG

Nach § 15 AStG werden das Stiftungsvermögen sowie die erzielten Stiftungseinkünfte ausländischer Stiftungen den unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Stiftern oder Bezugs-/Anfallsberechtigten zugerechnet. Dies gilt auch, wenn tatsächlich keine Zuwendungen aus der Stiftung...