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BBEV Nr. 18 vom

Bargeld (angeblich) zu Hause aufbewahrt – Schätzung der Zinseinkünfte droht

Redaktion

Behauptet ein Stpfl., einen hohen Geldbetrag in bar zu Hause aufbewahrt und unter Verzicht auf eine verzinsliche Anlage innerhalb von drei Jahren für besondere Zwecke ausgegeben zu haben, darf das FA von einer zinsbringenden Anlage ausgehen und die Zinseinkünfte schätzen. Dies hat das FG Düsseldorf mit entschieden.

I. Sachverhalt

Ein Stpfl. tätigte in den Jahren 1999 bis 2001 Wertpapiergeschäfte in erheblichem Umfang. Diese finanzierte er z. T. durch Kredite und z. T. durch Eigenmittel. Der Betriebsprüfer stellte fest, dass der Stpfl. innerhalb von drei Monaten – von Dezember 1998 bis Februar 1999 – einen Betrag von insgesamt 732.000 DM bar abgehoben hatte. Der Stpfl. behauptete, er habe eine Immobilie in Spanien kaufen und einen Teil des Preises bar bezahlen wollen. Nachdem dieses Geschäft nicht zustande gekommen war, sei das Geld bar zu Hause aufbewahrt und innerhalb von drei Jahren für besondere Zwecke ausgegeben worden. Der Stpfl. legte zwar eine handschriftliche Auflistung der Ausgaben vor, aber Belege darüber waren – mit Ausnahme eines Pkw-Kaufs – nicht vorhanden.

Der Betriebsprüfer schenkte den Angaben ...