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Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes
Die Wesentlichkeit einer Beteiligung ist für die Berücksichtigungsfähigkeit eines Auflösungsverlustes i. S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b, Abs. 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 veranlagungszeitraumbezogen zu beurteilen (Bezug: § 17 Abs. 2 Satz 4, Abs. 4 EStG).
Praxishinweise: § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG soll missbräuchliche Gestaltungen verhindern bzw. erschweren. Es S. 886soll verhindert werden, dass durch eine kurzfristige Aufstockung einer unwesentlichen Beteiligung Verluste steuerlich berücksichtigt werden. Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn eine ununterbrochene wesentliche Beteiligung vorgelegen hat. Die Wesentlichkeit nach § 17 Abs. 1 EStG („ innerhalb der letzten fünf Jahre”), die der Begründung der Steuerverhaftung dient, kann also nicht auf die Berücksichtigung von Verlusten übertragen wer...