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Umsatzsteuer | Verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung
Die verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung unterliegt nicht der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG § 999, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist (Anschluss an , BFH/NV 2008 S. 1086 = Kurzinfo StuB 2008 S. 446; Bezug: § 3 Abs. 1b Nr. 2, § 10 Abs. 5 UStG 1999).
Praxishinweise: Der Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage soll helfen, Steuerumgebungen zu vermeiden. Eine Anwendung der Vorschrift kommt also nur in Betracht, wenn ein „privater Bedarf” der Arbeitnehmer befriedigt werden soll. Nur dann kann von einer steuerbaren Leistung „aufgrund des Dienstverhältnisses” gesprochen werden. Werden aber die persönlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer am Tragen der Bekleidung durch die betrieblichen Belange des Arbeitgebers verdrängt, ist eine Steuerbarkeit ausgeschlo...