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BFH 14.05.2008 XI R 70/07, NWB direkt 37/2008 S. 9

Leistungsaustausch zwischen einem Vereinsvorstand und dem Verein

Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die ein Mitglied des Vereinsvorstands gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz erbringt, sind steuerbar. Bei Vorliegen eines eigennützigen Erwerbsstrebens liegt keine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG vor.