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FG München 06.06.2008 7 K 4752/06 , NWB direkt 37/2008 S. 8

Ausgleichszahlung an außenstehenden Aktionär

§ 16 KStG ist anzuwenden, wenn in einem Gewinnabführungsvertrag eine Ausgleichszahlung zu Gunsten eines außenstehenden Aktionärs vereinbart ist und dieser seine Beteiligung nach Ablauf des Geschäftsjahres an den Organträger veräußert hat. Der Ausgleichsanspruch ist mit Ablauf des Geschäftsjahres dem Grunde nach entstanden, so dass davon auszugehen ist, dass er mit der Zahlung des Kaufpreises durch den Organträger abgegolten wird.