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Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen
Bei der Prüfung der Angemessenheit der Verzinsung eines an eine GmbH ausgereichten Gesellschafterdarlehens ist angesichts der neueren BFH-Rechtsprechung nicht mehr davon auszugehen, dass sich im Zweifel Darlehensnehmer und Darlehensgeber die Spanne zwischen banküblichen Sollzinsen und Habenzinsen hälftig teilen. Die Verzinsung ist nicht bereits dann als unangemessen anzusehen, wenn sie die von der Bundesbank im Internet für vergleichbare Kredite im maßgeblichen Zeitraum veröffentlichten Jahresdurchschnittswerte überschreitet. Auch eine geringfügige Überschreitung der Obergrenze der Streubreite ist noch hinzunehmen, ohne dass dies zu einer vGA führt.