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Steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
Verbesserungen der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) durch
Anhebung des Fördersatzes für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen von 18 % auf 20 % und
Erhöhung der Einkommensgrenzen von 17 900/35 800 € auf 20 000/40 000 € (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten).
Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des neuen § 3 Nr. 39 EStG durch
Anhebung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrags für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen von 135 € auf 360 €,
Wegfall der Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung.
Die bisherige Regelung in § 19a EStG gilt für laufende Beteiligungen bis Ende 2015 weiter. Bereits bestehende Beteiligungsmodelle genießen damit Bestandsschutz. Es steht den Beteiligten aber frei, die Modelle umzustellen, um in Zukunft von der Neuregelung zu profitieren.
Einbeziehung von Fonds in die Förderung
Ausdehnung der Fördermöglichkeit auch auf Beteiligungen über einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds (z. B. für einzelne Branchen).
Bei dies...