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FG Rheinland-Pfalz 23.07.2008 2 K 1238/08, NWB 37/2008 S. 295

Lohnsteuer | Keine doppelte Haushaltsführung bei Aufenthalt im Wohnmobil

Das FG Rheinland-Pfalz führte mit Urteil zur Einkommensteuer 2005 v. - 2 K 1238/08 u. a. aus, eine doppelte Haushaltsführung liege (nur) vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhalte, beschäftigt sei und auch am Beschäftigungsort wohne. Erforderlich sei also eine Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte; daher doppelte Haushaltsführung. Von einem Wohnen bzw. einem Führen eines (zweiten) Haushalts am Beschäftigungsort, könne bei einem Leben in einem Wohnmobil während der Arbeitswoche dann nicht die Rede sein, wenn das Fahrzeug, wie das im Streitfall geschehe, nicht am auswärtigen Standort verbleibe, sondern zu Wochenendheimfahrten bzw. weiteren Dienst- oder Privatfahrten verwendet werde. Das ...