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Körperschaftsteuer | Besteuerung der öffentlichen Hand
Der (BStBl 2007 II S. 961) entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ohne Verlustausgleich durch die Gesellschafterin zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Laut (BStBl 2007 I S. 905) sind die Urteilsgrundsätze bei der Beurteilung der Zusammenfassung von Tätigkeiten, die im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art hätten zusammengefasst werden können, in einer Eigengesellschaft oder auf vergleichbare Gestaltungen nicht allgemein anzuwenden. Bei der Umsetzung des BMF-Schreibens haben sich in der Praxis zahlreiche Einzelfragen ergeben, die die OFD Rheinland in der Verfügung v. 21. 8. 2008 - S 2742 - 1013 - St 134 NWB XAAAC-88906 aufgreift.